Kundeninformation zur Sicherheit angelegter GelderDie Sicherheit Ihrer Geldanlage Die bei der LBBW, BW-Bank, Rheinland-Pfalz Bank und Sachsen Bank angelegten Gelder sind über das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe geschützt. Die gesetzliche Mindestsicherung. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sieht als Regelfall die Zugehörigkeit eines Kreditinstituts zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung vor. Die vorgeschriebene Mindestsicherung nach dem EAEG beträgt:
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben werden durch das EAEG ausdrücklich Sicherungseinrichtungen anerkannt, welche den Fortbestand der ihnen angeschlossenen Institute selbst schützen. Über eine solche Institutssicherung verfügt die Sparkassen-Finanzgruppe mit dem Haftungsverbund. Abgesicherte Kundeneinlagen. Zins- und Rückzahlungen sind bei folgenden Anlagen der LBBW, BW-Bank, Rheinland-Pfalz Bank und Sachsen Bank abgesichert: (die Liste ist beispielhaft, nicht abschließend!)
Für folgende Anlagen gelten besondere Regelungen:
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