FinanzanalyseverordnungGemäß §5, Abs. 4, Nr. 3 der Finanzanalyseverordnung haben für die Erstellung von Finanzanalysen verantwortliche Kreditinstitute vierteljährlich eine Übersicht über die in ihren Finanzanalysen enthaltenen Empfehlungen zu veröffentlichen, in der sie die Anteile der auf Kaufen, Halten, Verkaufen oder vergleichbare Anlageentscheidungen gerichteten Empfehlungen den Anteilen der von diesen Kategorien jeweils betroffenen Emittenten gegenüberstellen, für die sie in den vorangegangenen zwölf Monaten wesentliche Investmentbanking-Dienstleistungen erbracht haben. Die für die Landesbank Baden-Württemberg zum letzten Stichtag relevante Übersicht finden Sie nachfolgend. |
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