Finanzierung außerhalb des HaushaltsKeine Belastungen des Haushalts Ohne den kommunalen Haushalt zu belasten, übernehmen wir die Zwischenfinanzierung für rentierliche Maßnahmen. Während der Vertragslaufzeit entstehen der Kommune keinerlei Kosten. Die gesamten Ausgaben und anfallenden Zinsen werden kapitalisiert und sind erst bei Schlussabrechnung der Maßnahme mit einem einmaligen Verwaltungskostenbeitrag zur Zahlung fällig. Wir bieten Ihnen eine Finanzierung mit System, angepasst an das jeweilige Vorhaben. Beispielsweise finanzieren wir
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