Finanzierung außerhalb des Haushalts

Finanzierung außerhalb des Haushalts

Keine Belastungen des Haushalts

Ohne den kommunalen Haushalt zu belasten, übernehmen wir die Zwischenfinanzierung für rentierliche Maßnahmen. Während der Vertragslaufzeit entstehen der Kommune keinerlei Kosten. Die gesamten Ausgaben und anfallenden Zinsen werden kapitalisiert und sind erst bei Schlussabrechnung der Maßnahme mit einem einmaligen Verwaltungskostenbeitrag zur Zahlung fällig.

Wir bieten Ihnen eine Finanzierung mit System, angepasst an das jeweilige Vorhaben.

Beispielsweise finanzieren wir

  • den Grunderwerb und die Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten,
  • die Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften, 
  • die Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen sowie
  • die Vor- und Zwischenfinanzierung von zugesagten Beihilfen und Zuschüssen, zum Beispiel für Ortsumfahrungen oder Umbau-/Energiesparmaßnahmen an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Ähnliches.



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Wir stehen Ihnen gerne für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung. Senden Sie uns einfach eine E-Mail.

Kontaktadresse

Landesbank
Baden-Württemberg
Kundenbetreuung
Öffentliche Hand
Ludwig-Erhard-Allee 4
D-76245 Karlsruhe

Tel.:+49 721 142-23714
Fax: +49 721 142-23784

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